Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1.) Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle, an ELVISA FOTOGRAFIA Fotodesign (nachfolgend nur noch ELVISSA FOTOGRAFIA genannt ) erteilten Aufträge. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von ELVISSA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Eine erneute Vereinbarung erfolgt daher nicht. Durch die Bestellung/Auftrag erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.
2.) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welch technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Fotobücher, Kalender Poster, Postkarten usw.) Lichtbilder werden in einem aktuellem Standard entsprechenden Format angefertigt. Bestehen vom Auftraggeber Anforderungen an bestimmte Auflösungen oder Formate für Großbilddrucke, so sind diese vor dem Anfertigen anzufragen und ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die von ELVISSA angefertigten Aufnahmen erlauben eine Bildentwicklung bis zu Posterformat 30 x 45 cm.
II. Urheberrecht
1.) ELVISSA FOTOGRAFIA steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.) Die vom Fotograf hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt und darf nicht an dritte weiter gegeben werden.
3.) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Auf den entwickelten Lichtbildern ist ein kleines Logo des Fotostudios enthalten. Auf gesonderte Vereinbarung oder gewerblichen Auftragsshootings kann dieses Logo entfallen.
5.) Die Negative bzw. Datenträger verbleiben bei dem Fotograf. Eine Herausgabe der Negative oder Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
6.) Jeder Nachdruck oder jede andere Vervielfältigung und die Verbreitung in jedweder Form ist ausdrücklich untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht i. S. d. § 60 UrhG, wenn das entsprechende Nutzungsrecht nicht übertragen wurde.
III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
Preise für alle fotografischen Dienstleistungen auf Anfrage
1.) Bestellungen/Aufträge werden telefonisch bzw. nach schriftlicher Bestellung per Email oder Brief bearbeitet. Bei einem Auftragswert bis zu 150,00 EUR berechnen wir 5,00 EUR Versandkosten. Ab einem Fotoprint Auftragswert ab 150 EUR liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei, ggf jeweils zuzüglich eventueller Nachnahmegebühren. Für Lieferungen in das Ausland berechnen wir Porto und Verpackung nach Gewicht und spezifischen Erfordernissen. Sendungen in das Ausland nur gegen Vorkasse. Für alle Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Standort des Fotografen.
2.) Wir liefern nach Vorab Überweisung auf das Konto der Raiffeisenbank Bernkastel-Wittlich, Konto: 527 639 9, BLZ 587 609 54.
3.) Bei jedweder Beschädigung der Sendung, ob außen oder innen, ist das Transportunternehmen haftbar. Es ist hierzu sofort eine Bestätigung des Schadens durch die Post oder Spedition einzuholen und bei uns einzureichen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
4.) Für die Herstellung der “on location” Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
5.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum von ELVISSA FOTOGRAFIA. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
7.) Hat der Auftraggeber des Fotografen keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.) Der Fotograf bewahrt die Negative und Datenträger sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und Datenträger nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative bzw. Datenträger zum Kauf an.
3.) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder lediglich im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials
V. Leistungsstörung und Ausfallhonorar
1.) Terminänderungen oder Stornierungen von Studioshootings sind bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des Shootings bekannt zu geben. Kann der Termin nach Ablauf dieser 48 Stunden neu vergeben werden ist eine Stornogebühr von EUR 30,- fällig. Kann der Termin von ELVISSA FOTOGRAFIA nicht mit einem anderen Kunden gefüllt werden, oder erscheint der Kunde nicht zum Shooting, sind 100 % der Shooting Gebühr fällig. Bereits angemietete Requisiten, Visagistin bzw. angemietete Studiokosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
2.) Hochzeitsreportagen werden erst nach erfolgter Anzahlung durch den Kunden auf unsere ang. Bankverbindung gebucht. Diese Anzahlung gilt als Terminreservierung und wird in vollem Maße auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Im Falle einer Stornierung kann die Anzahlung nur dann erstattet werden, wenn dem Fotograf hierdurch kein Ausfall entsteht. Kann der Termin mit einer neuen Hochzeitsreportage gelegt werden, so erhält der Kunde die geleistete Anzahlung zurück. Stornierungen weniger 30 Tage vor Hochzeitsdatum, werden mit einer Gebühr von 50% des gebuchten Paketes berechnet. Diese Gebühr ist hinfällig, wenn der Termin mit einer Hochzeitsreportage neu belegt werden kann.
3.) Überläßt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
5.) Wird die. für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend, sofern vorab ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. Haftung für Fristüberschreitung sind nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zulässig.
VI. Datenschutz
1.) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Ausführliche Informationen unter https://www.elvissa.de/datenschutz
VII. Nutzungsrecht
1.) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.) Die Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
4.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung des Namens des Fotostudios so vorzunehmen, daß sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.) Der Auftraggeber versichert, daß er dazu berechtigt ist, dem Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt sie von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.) Die Verwendung der Aufnahmen zu Referenzzwecken des Studios, werden bei Fotoshootings im Studio schriftlich nach dem Fotoshooting fixiert.
7.) Bei Hochzeitsfotos oder Reportagen behält der Fotograf sich vor die von ihm angefertigten Aufnahmen für Referenzwecke des Studios zu verwenden, sonfern nicht eine vorherige gesonderte Abmachung getroffen wurde. Der Kunde kann dies im Vorfeld schriftlich oder per eMail ablehnen und somit die Nutzung durch den Fotografen ausschließen.
VII. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ELVISSA FOTOGRAFIA Fotodesign
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von ELVISSA FOTOGRAFIA als Gerichtsstand vereinbart.
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